Scheidung nach ausländischem Recht
Man kann auch in Deutschland nach ausländischem Recht geschieden werden.
Beispielsweise wenn beide Eheleute ausländische Staatsbürger sind, aber in Deutschland leben. In diesen Fällen kann das Scheidungsverfahren in Deutschland vor einem deutschen Familiengericht beantragt werden.
Die Scheidung selbst richtet sich aber nach dem gemeinsamen Heimatrecht der Eheleute. Im umgekehrten Fall gilt oft das Domizilprinzip: Sind beide Eheleute deutsche Staatsbürger, leben aber seit langer Zeit im Ausland, richten sich Scheidungsfolgesachen häufig nach dem Recht des Wohnsitzes.
Deutsche Staatsbürger haben allerdings immer die Möglichkeit, sich in der Bundesrepublik scheiden zu lassen, auch wenn sie hier keinen Wohnsitz mehr haben.
Weitere Artikel des Autors:
- Wer sorgt für die Kinder, falls den Eltern etwas zustößt?
- Richtigstellung zur Rheinischen Post
- Patientenverfügung: Gesetzliche Regelung macht Entscheidungen verbindlich
- Wer darf mit dem Kind in den Urlaub?
- Allein erziehend, allein gelassen: Rechtsunsicherheiten durch die Reform des Unterhaltsrechts
Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, welche nicht unbedingt der Auffassung der SWPMG entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.