Ihr gutes Recht in schwierigen Lebenslagen.

Beratung und Vertretung in allen rechtlichen Fragen des Asyl- und Ausländerrechts.

Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragen und vertreten Sie mit Nachdruck und Engagement gegenüber den zuständigen Behörden (BAMF, Ausländerbehörde und Botschaft/Konsulat) im Remonstrationsverfahren und auch vor den Verwaltungsgerichten.

Dabei können auch weitere Einrichtungen wie Agentur für Arbeit (Arbeitserlaubnis), Sozialamt (AsylbLG/SGB XII), Jobcenter (SGB II) und Familienkasse (Kindergeld) zuständig und beteiligt sein. Gerne unterstützen wir Sie zielgerichtet und effektiv in der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche – wenn es sein muss auch vor Gericht.

Für uns ist es wichtig, gemeinsam mit Ihnen eine bestmögliche Lösung für Ihre jeweilige Lebenssituation zu erarbeiten und Sie dabei umfassend und kompetent zu begleiten. Im Übrigen sprechen wir auch Englisch und Türkisch.

Typische Themen im Asyl-, Ausländer- und Einbürgerungsrecht:

  • Asyl (Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, nationaler Abschiebungsschutz)
  • Dublin-Verfahren (Überstellung innerhalb der EU)
  • Abschiebung, Ausweisung und Einreisesperre
  • Duldung und Bleiberecht
  • Widerruf oder Rücknahme von Aufenthaltstiteln
  • Visum (Einreise, Studium, Erwerbstätigkeit)
  • Familienzusammenführung (Ehegattennachzug, Kindernachzug, Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger)
  • Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis (Erteilung und Verlängerung) 
  • Einbürgerung und deutsche Staatsangehörigkeit
  • Sozialleistungen (AsylbLG, SGB II/XII etc.)

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.