Wie sich ein Scheidungsverfahren beschleunigen lässt

08.06.2013  • Allgemein / Familienrecht

Relativ häufig melden sich Ehegatten bei uns, die schon länger getrennt leben, sich über alle Punkte einig sind und aus allen möglichen Gründen möglichst schnell geschieden werden wollen.

Das Scheidungsverfahren an sich würde nur wenige Wochen dauern, sofern das Trennungsjahr bereits abgelaufen ist.

Abhängig von der Terminlage des Gerichts müsste dann nur ein Termin zur Anhörung der Gatten anberaumt werden, an dem dem Gericht mitgeteilt wird, dass beide nicht mehr verheiratet bleiben wollen und die Trennung bereits ein Jahr vorüber ist.

» Klärung der Versorgung kann Monate dauern

In der Regel muss das Gericht aber auch den Versorgungsausgleich durchführen, also den Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Damit dies möglich ist, müssen alle Versorgungsträger ermittelt und um Auskunft gebeten werden.

Erst wenn alle Auskünfte vorliegen, kann der Scheidungstermin erfolgen. Dies dauert einige Monate.

Wenn der Versicherungsverlauf in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht geklärt ist, verzögert sich die Angelegenheit noch weiter, da der Betroffene erst die Unterlagen zusammenstellen und die passenden Anträge stellen muss.

In diesem Punkt kann das Verfahren beschleunigt werden, indem die Beteiligten auf den Versorgungsausgleich verzichten. Dies kann durch eine notarielle Vereinbarung oder einen gerichtlichen Vergleich erfolgen.

Beim Vergleich müssen allerdings beide Ehegatten durch einen Anwalt vertreten sein. Kostengünstiger ist daher regelmäßig die notarielle Vereinbarung.

» Letztlich entscheidet das Gericht bei Rentenverzicht

Das Familiengericht ist an eine solche Vereinbarung allerdings nicht vollständig gebunden, sondern hat zu überprüfen, ob der Verzicht nicht eine Seite übermäßig belastet, beispielsweise weil wegen der Haushaltsführung keine eigene Altersvorsorge aufgebaut wurde. In solchen Fällen kann aber auch ein anderer Ausgleich dieses Nachteils vereinbart werden.

Akzeptiert das Gericht die Vereinbarung, kommt es meist innerhalb von etwa vier bis fünf Wochen zum Anhörungstermin, in dem dann auch der Scheidungsbeschluss verkündet wird. Wird nicht ohnehin ein Rechtsmittelverzicht erklärt – wozu beide Beteiligten einen Rechtsanwalt benötigen – wird dieser Beschluss einen Monat nach Zustellung rechtskräftig.




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