Konkurrenz zwischen geschiedener Ehefrau und neuer Ehefrau
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von letzter Woche werden die geschiedenen Ehefrauen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wenn der unterhaltsverpflichtete Exmann wieder heiratet, benachteiligt.
Für alle Unterhaltsverfahren, bei denen das nach dem 1.1.2008 gültige neue Unterhaltsrecht zur Anwendung gekommen ist und die Exfrau aufgrund der Anwendung der sog. „Dreiteilung“ gegenüber ihrem vorherigen Unterhaltsanspruch benachteiligt ist, weil der Exmann wieder geheiratet hat, sollte überprüft werden, ob aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ein Unterhaltsabänderungsantrag bei Gericht eingereicht werden soll.
Manfred Szary
Fachanwalt für Familienrecht
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