10 Tipps für die Scheidung

19.03.2011  • Allgemein / Familienrecht / Ihr gutes Recht

1. Zunächst ist es erforderlich, den richtigen Anwalt zu beauftragen. Wir empfehlen, immer einen Fachanwalt für Familienrecht zu wählen. Folgen Sie am bes­ten den Empfehlungen vom Gericht, von Institutionen oder von ehemaligen Mandanten und wählen sie den Fachanwalt, der den Ruf hat, gesprächs- und mediationsbereit zu sein.

2. Vor dem Einleiten des Scheidungsverfahrens sollte geprüft werden, ob es die Mög­lichkeit einer außer­ge­richtlichen Konfliktbe­rei­ni­gung gibt, um Regelungen beispiels­weise be­züg­lich des Unterhalts, Ver­mögen, Wohnung/Haus und Hausrat zu treffen.

3. Bevor die Trennung vollzogen wird, sollten alle persönlichen Unterlagen, ins­besondere im Hinblick auf vermögensrechtliche Aus­einandersetzungen, zu­mindest als Kopie vorhanden sein. Stellen Sie die Unterlagen über Vermögen und Einkünfte zusammen.

4. Damit es wegen der Kinder nicht zu gerichtlichen Verfahren im Hinblick auf Sorge- und Umgangsrecht kommt, sollten rechtzeitig Beratungsstellen (kostenlos) oder das Jugendamt involviert werden. Hier sollte man die Möglichkeit einer Mediation ausloten.

5. Auch bezüglich der Kosten sollte man sich vorher informieren. Sie können unter Umständen für den außergerichtlichen Bereich Beratungshilfe beantragen oder die Erstberatung über die Rechtsschutz­versicherung ab­rechnen, etwa als Gewerk­schafts­mitglied. Im gerichtlichen Verfahren kann Verfahrens­kostenhilfe beantragt werden.

6. Wenn der Unterhaltspflichtige ein erheblich hohes Einkommen hat, kann ein Verfahrenskostenvorschuss in Form einer Unterhaltsforderung verlangt werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, mit dem Anwalt eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

7. Man sollte sich rechtzeitig über den Trennungszeitpunkt einigen, damit man im Gerichtsverfahren nicht darüber streitet.

8. Bei der Vermögensauseinandersetzung, insbesondere bei Immobilien oder Firmen, ist es wichtig, die Bewertung rechtzeitig zu bestimmen und sich darüber zu einigen, möglicherweise mit Hilfe eines Gutachters, Maklers oder der finanzierenden Bank.

9. Die steuerlichen Angelegenheiten sollten mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt geklärt werden. Man kann auch im Jahr der Trennung eine gemeinsame steuerliche Veranlagung wählen.

10. Der wichtigste Tipp: Trennen Sie zwischen der Paarebene (diese ist beendet) und der Elternebene (diese bleibt noch lange Zeit bestehen).




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