Mütterrente hat auch Auswirkung auf geschiedene Väter

11.08.2014  • Allgemein / Familienrecht

Die von der Bundesregierung beschlossene Mütterrente hat dazu geführt, dass alle Mütter, die vor dem 01.01.1992 Kinder geboren haben, einen zusätzlichen Entgeltpunkt pro Kind als Zuschlag zur Rente erhalten.

Diese Änderung bezüglich der Höhe der Rentenberechnung kann auch Auswirkungen auf den bereits im Rahmen eines Scheidungsverfahrens durchgeführten Versorgungsausgleich haben. Das bedeutet, dass auch geschiedene Väter an dieser Mütterrente partizipieren können.

Es gibt die Möglichkeit, alte Scheidungsbeschlüsse daraufhin überprüfen zu lassen.

Allerdings müssen zwei Voraussetzungen vorliegen: Eine Abänderung des Versorgungsausgleichs ist frühestens 6 Monate vor dem Rentenbezug eines der Ehepartner möglich und die Änderung des Ausgleichswertes kann nur dann erfolgen, wenn er einen gewissen Grenzwert überschreitet. Dieser Grenzwert ist erst bei zwei Kindern, die vor dem 01.01.1992 geborenen wurden, überschritten und muss 5 % als Ausgleichswert betragen, bzw. 1 % der monatlichen Bezugsgröße von derzeit 27,65 €.

Die in unserer Kanzlei tätigen Fachanwälte für Familienrecht (RA Manfred Szary, RAin Britta Heydecke, RA Volker Stadtfeld, RAin Claudia Stammler und RA Dirk Stammler) sind gerne bereit, eine entsprechende Beratung durchzuführen und zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Abänderung der bisherigen Versorgungsausgleichsentscheidung möglich ist.




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