Neuberechnung von Versorgungsausgleichsberechnungen bei alten Scheidungsfällen
Die Sendung Frontal 21 wies in der letzten Woche darauf hin, daß bei vielen Alt-Scheidungsfällen der Versorgungsausgleich im Hinblick auf eine betriebliche, private Alters- oder berufsständische Altersversorgung (ßrzteversorgung,Versorgungswerk der Rechtsanwälte…etc.) zum Zeitpunkt der Scheidung vor dem 1.9.2009 eine Bewertung vorgenommen wurde, die heute oder in einigen Jahren ganz anders und höher zu bewerten ist. Nach der Auffassung des Journalisten soll es sich um mehrere hunderttausend Fälle handeln.
In diesen Fällen gibt es die Möglichkeit gem § 51 Versorgungsausgleichsgesetz ( gültig ab 1.9.2009 ) die alte Versorgungsausgleichsentscheidung abzuändern, wenn der vor der Umrechnung ermittelte Wert des Ehezeitanteils „wesentlich“ von dem dynamisierten und aktuellen Wert abweicht. Das bedeutet, daß in vielen Altfällen der gesamte Versorgungsausgleich nochmals neu durchgeführt werden muß und in den meisten Fällen derjenige dem Versorgungsanwartschaften vom Gericht übertragen wurden, heute eine Verbesserung seiner Situation herbeiführen kann.
Allerdings kann die Art und Weise der Durchführung der Berichtigung des alten Versorgungsausgleiches und die >Frage der Erfolgsaussichten nur in jedem Einzelfall geprüft und festgestellt werden.
Manfred Szary
Fachanwalt für Familienrecht )
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