Jüngerer Expartner mindert Rente

08.08.2009  • Allgemein / Familienrecht

Wer im Rentenalter ist und sich scheiden lassen will, den erwartet ab 1. September 2009 eine neue Bestimmung, die den bisherigen Versorgungsausgleich neu regelt.

Bisher war es so, dass das so genannte Rentnerprivileg galt. Wer zum Zeitpunkt der Scheidung bereits Rentner war und im Rahmen des Scheidungsverfahrens Versorgungsanwartschaften abgeben musste, dessen Rente wurde erst gekürzt, wenn der geschiedene Ehegatte in Rente ging. Das ändert sich nun.

Künftig gilt: Die  Rente wird unmittelbar nach der Scheidung gekürzt, auch wenn der geschiedene Ehepartner noch nicht in Rente ist. Das gilt nicht für die Renter, die das Scheidungsverfahren bis Ende August 2009 eingereicht haben.




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