Hartz IV Regelsätze verfassungswidrig?
Überprüfungsantrag stellen und Widerspruch einlegen
Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2010 entscheiden, ob die Regelsätze zum Lebensunterhalt nach dem SGB II verfassungswidrig falsch festgesetzt worden sind. Es ist derzeit noch nicht absehbar, wie die Entscheidung konkret ausfallen wird, doch wird es nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Änderungen kommen. Die vom Bundesverfassungsgericht gestellten Fragen lassen erkennen, dass jedenfalls die Ermittlung der Regelsatzhöhe als kaum nachvollziehbar angesehen wird.
Es ist zwar unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen, dass das BverfG auch die Leistungsbemessung für die Vergangenheit als verfassungswidrig feststellt. Dann können grundsätzlich alle Leistungsbezieher seit 2005 Nachforderungen stellen. Das geht aber nur, wenn das vor der Entscheidung des BverfG beantragt worden ist.
Deshalb gilt die Empfehlung an alle ehemaligen und derzeitigen Leistungsbezieher von Hartz IV oder Sozialhilfe:
- Widerspruch gegen alle Bewilligungsbescheide einlegen
- Überprüfungsanträge bezüglich aller Bewilligungsbescheide für die Zeit ab dem 01.01.2005 stellen
- gegen etwaige Ablehnungsbescheide der Überprüfungsanträge Widerspruch einlegen
- Bei Zurückweisung der Widersprüche fristwahrend Klage beim Sozialgericht erheben.
Nähere Informationen und Musteranträge finden sich hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern.aspx
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