Die Rentenerhöhung für Witwen

08.01.2012  • Allgemein / Sozialrecht

Mandantinnenfrage: » Wie wirkt sich die Rentenerhöhung auf meine Witwenrente aus?

Durch die Rentenerhöhung am 1. Juli 2011 um 0,99 % haben sich auch die Freibeträge der Hinterbliebenen erhöht. Zum 1. Juli eines jeden Jahres werden auch etwaige Änderungen des Einkommens berücksichtigt. Wenn die Neuberechnung nicht automatisch erfolgt ist, empfiehlt sich ein Antrag des Rentners bei der Deutschen Rentenversicherung. Dann muss rückwirkend korrigiert werden. Der Grundfreibetrag beträgt seit dem 1. Juli 2011 in den neuen Bundesländern 725,21 Euro. Bei unterhaltsberechtigten Kindern kommt in Westdeutschland noch ein Kinderfreibetrag von 153,83 Euro hinzu. Tausende Witwenrenten wurden zudem zu niedrig berechnet, weil unter anderem keine Berücksichtigung des Kindererziehungszuschlags erfolgte. Auch hier empfiehlt sich die Prüfung des Rentenbescheids.




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