Die große Frage bei der Trennung der Eltern: Was wird mit den Kindern?

08.12.2009  • Allgemein / Familienrecht

„Wen magst du lieber? Mami oder Papi?“

Vor allem minderjährige Kinder sind häufig diejenigen, die am meisten leiden, wenn die Ehe der Eltern in die Brüche geht.

In vielen Fällen können und wollen sie sich gar nicht entscheiden, bei welchem Elternteil sie leben wollen und wie häufig sie den anderen Elternteil besuchen wollen.

Daher ist es wichtig, dass die Eltern versuchen – zum Wohle ihrer gemeinsamen Kinder – die Regelungen über das Umgangs- und Sorgerecht friedlich und einverständlich zu treffen.

» Alleiniges Sorgerecht nur in Ausnahmefällen

Natürlich gibt es auch Situationen, in denen gerichtliche Entscheidungen zum Sorge-  und Umgangsrecht erforderlich sind. So kann das Gericht die elterliche Sorge, also das Recht, über die wesentlichen Dinge im Leben des Kindes mitzuentscheiden, auf einen Partner übertragen.

Dies geschieht zum Beispiel, wenn der andere Elternteil sich beispielsweise grundlos weigert, einer notwendigen Ope­ra­tion des Kindes zuzustimmen oder einen erforderlichen Schulwechsel verhindert.

Auch wenn der eine Partner droht, das Kind gegen den Willen des anderen ins Ausland zu bringen, können gerichtliche Maßnahmen erforderlich werden.

Wichtig: Eine Übertragung des Sorgerechtes auf nur einen Elternteil kommt nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht. In der Regel soll das Sorgerecht, bei beiden Elternteilen bleiben.

» Nur das Gericht darf Besuchsrecht verweigern 

Lebt das gemeinsame Kind nach der Trennung bei einem Elternteil, so darf der andere Teil das Kind regelmäßig besuchen.

Der Kontakt zu dem anderen Elternteil ist für die Entwicklung des Kindes immens wichtig und kann ebenfalls vom Gericht festgelegt werden.

Das Gericht kann den Kontakt in besonderen Ausnahmefällen ausschließen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet wird.




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