Widerrufsrecht von Altdarlehen endet am 21.6.2016

17.04.2016  • Bankrecht / Zivilrecht

Jahrelang hat der Widerruf von Darlehensverträgen die Verbraucher, Banken, Anwälte und Gerichte beschäftigt. Grund hierfür war, dass im Prinzip ein „ewiges“ unbefristetes Widerrufsrecht bestand, wenn die notwendige Belehrung des Kreditgebers fehlerhaft und dadurch unwirksam war. Nachdem zunächst die Gerichte relativ streng mit den Verwendern der Belehrung waren, wurden zuletzt immer neue Einwände gegen den Widerruf gefunden. Mal waren die Fehler angeblich nicht so erheblich oder relevant, dann handelte der Verbraucher rechtsmißbräuchlich, wenn er seine Position durchsetzen wollte oder sein Recht war nach längerer Zeit verwirkt. Teilweise konnte in der Argumentation der Eindruck entstehen, dass nicht unbedingt eine rechtlich zutreffende Argumentation, sondern das gewünschte Ergebnis – eine Entlastung der Banken – im Vordergrund stand.

Nunmehr hat der Gesetzgeber für die besonders fehlerbehafteten Verträge vom 1.9.2002 bis 10.6.2010 eine abschließende Befristung des Widerrufs festgelegt: Zum 21.6.2016 endet die Widerrufsmöglichkeit. Inhaltlich ist dies ein weiterer Schritt die Kreditgeber zu schützen, nachdem ihnen zunächst Musterbelehrungen an die Hand gegeben wurden, deren Verwendung dann gesetzlichen Schutz garantierte und schließlich die Rechtsprechung verbliebene Fehler seltener sanktionierte. Für die Verbraucher ist dies im Ergebnis sicher eine Beschneidung Ihrer Rechte.

Rechtspolitisch kann man aber sicher damit argumentieren, dass nun abschließend Sicherheit geschaffen wird. Wer sein Widerrufsrecht noch nutzen möchte, muss nun bis Juni dafür Sorge tragen eine Erklärung bei der Bank abzugeben. Wir sind sicher, dass bis dahin noch viel zu tun ist und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.




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