Weitere Anerkenntnisse bei Bearbeitungsgebühren – Endgültige Klärung im Mai?
Die Entscheidungen zur Frage der Rechtmäßigkeit von Bearbeitungsgebühren von Kreditverträgen häufen sich. Eine höchstrichterliche Klärung durch den Bundesgerichtshof soll nun wohl im Mai 2014 erfolgen. Es ist zu hoffen, dass damit endgültig die rechtliche Bewertung dieses Komplexes – hoffentlich im Sinne der Kunden – abgeschlossen wird. Eine wirklich verlässliche Linie lässt sich den zahlreichen Entscheidungen nicht entnehmen; oft scheint das Ergebnis vom persönlichen Empfinden des entscheidenden Richters abzuhängen.
Auch die Strategien der Kreditinstitute sind sehr unterschiedlich: Während teilweise ellenlage Schriftsätze mit schier unendlich scheinenden Anlagen versandt werden, bleibt sich ein Kreditinstitute treu und erkennt oft die Ansprüche an, nachdem vorgerichtlich noch – wenn auch meist knapp – argumentiert wurde, dass die Gebühren zu recht erhoben worden seien. Allein seit 2013 wurden mehr als ein Dutzend Verfahren mit solchen Anerkenntnisurteilen und voller Kostenerstattung zugunsten unserer Mandanten beendet.
Wichtig ist, dass diejenigen Bankkunden, die schon positive und vor allem rechtskräftige Urteile erstritten haben, auch dann noch ihr Geld behalten können, wenn der BGH im Mai für die Banken entscheiden sollte.
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