Wegfall des Rentnerprivilegs zum 1.9.2009

11.05.2009  • Familienrecht

Wer im Rentenalter ist und sich scheiden lassen will, sollte möglichst bis zum 1.9 2009 das Scheidungsverfahren in die Wege leiten.Zum 1. September tritt eine neue Bestimmung in Kraft,die den bisherigen Versorgungsausgleich neu regelt.

Bisher war es so,daߟ das so genannte Rentnerprivileg galt. Wer zum Zeitpunkt der Scheidung bereits Rentner ist und im Rahmen des Scheidungsverfahrens Versorgungsanwartschaften abgeben muss, dessen Rente wird erst gekürzt, wenn der geschiedene Ehegatte in Rente geht, Das ändert sich ab 1.9.2009. Wer nunmehr Rentenanwartschaften abgeben muss, dessen Rente wird unmittelbar nach der Scheidung gekürzt,auch wenn der geschiedene Ehepartner noch nicht in Rente ist. Aus diesem Grunde sollte das sowieso geplante Scheidungsverfahren spätestens Ende August eingereicht werden.

 

Manfred Szary

Fachanwalt für Familienrecht




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