Unterhalt rückwirkend einfordern

08.12.2012  • Allgemein / Familienrecht

Unterhalt kann unter Umständen rückwirkend eingefordert werde.

Grundsätzlich kann Unterhalt rückwirkend ab dem Zeitpunkt gefordert werden, in dem die sogenannte Inverzugsetzung erging. Das heißt, sobald der Schuldner aufgefordert wurde, innerhalb einer bestimmten Frist Auskunft über seine Einkünfte und Vermögen zu erteilen und sodann auf dieser Grundlage den noch zu ermittelnden Unterhalt zu zahlen. Für die Zeiträume davor gibt es keinen Unterhalt.




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