Abmahnungen in der Personalakte

19.05.2017  • Allgemein / Arbeitsrecht / Ihr gutes Recht

Abmahnungen müssen unter Umständen aus der Personalakte entfernt werden.
Ein Arbeitnehmer kann verlangen, dass der Arbeitgeber eine missbilligende Äußerung aus der Personalakte entfernt, wenn diese unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung und seinem beruflichen Fortkommen beeinträchtigen können. Für die Frage, ob eine Abmahnung zu Recht erfolgt ist, kommt es nur darauf an, ob der erhobene Vorwurf objektiv gerechtfertigt ist.




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