Dienstwagen und Krankschreibung
Dienstwagen dürfen bei länger währender Krankheit nicht weiter genutzt werden.
Fehlt eine anders lautende Vereinbarung im Arbeitsvertrag, hat der Arbeitgeber das Recht, die Nutzung des Dienstwagens zu untersagen, wenn der Entgeltfortzahlungszeitraum (also der Sechswochenfrist) überschritten ist (9 AZR 631/09). Die Gebrauchsüberlassung des Fahrzeugs ist in der Regel zusätzlich eine Gegenleistung für die vom Arbeitnehmer verrichtete Tätigkeit. Der Wagen wurde ihm also zur Verfügung gestellt, um Geschäftspartner erreichen zu können. Deshalb steht ihm die private Nutzung des Dienstwagens auch nur so lange zu, wie der Arbeitgeber eine Entgeltzahlungspflicht hat. Im Falle einer längeren Krankheit fällt daher meist das Recht zur privaten PKW-Nutzung weg.
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