Dienstwagen und Krankschreibung

19.05.2017  • Allgemein / Arbeitsrecht / Ihr gutes Recht

Dienstwagen dürfen bei länger währender Krankheit nicht weiter genutzt werden.
Fehlt eine anders lautende Vereinbarung im Arbeitsvertrag, hat der Arbeitgeber das Recht, die Nutzung des Dienstwagens zu untersagen, wenn der Entgeltfort­zahl­ungszeitraum (also der Sechswochenfrist) über­schritten ist (9 AZR 631/09). Die Ge­brauchs­überlassung des Fahr­zeugs ist in der Regel zu­sätzlich eine Gegen­leis­tung für die vom Arbeitnehmer verrichtete Tä­tig­keit. Der Wagen wurde ihm also zur Verfügung gestellt, um Geschäftspartner erreichen zu können. Deshalb steht ihm die private Nutzung des Dienstwagens auch nur so lange zu, wie der Arbeitgeber eine Entgeltzahlungspflicht hat. Im Falle einer längeren Krankheit fällt daher meist das Recht zur privaten PKW-Nutzung weg.




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