Schulden des Ehepartners

08.12.2012  • Allgemein / Familienrecht

Niemand muss für die Schulden seines Ehepartners aufkommen.

Wurde allerdings ein gemeinsamer Kredit oder beispielsweise ein Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet, haften in der Regel beide Partner für die Schulden des anderen – selbst nach der Scheidung. Allerdings können Bank oder Vermieter einen der beiden aus der Haftung entlassen, wenn der andere zustimmt.

Das müssen sie allerdings nicht. Ein gemeinsamer Schuldenberg, der für Geschäfte des täglichen Bedarfs entstanden ist, also beispielsweise für Kinderkleidung oder Lebensmitteln, muss auch gemeinsam abgetragen werden.

Seit  der Güterrechtsreform 2009 gilt auch: Hat einer mit seinem Verdienst geholfen, die Schulden des anderen zu tilgen, die er mit in die Ehe gebracht hat, erhält dieser nach der Scheidung einen Zugewinnausgleich.




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