Santander Consumer Bank AG erkennt Anspruch auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren an

29.08.2013  • Bankrecht / Mönchengladbach / Zivilrecht

In den letzten Monaten haben wir über die Möglichkeiten zur Rückforderung von Bearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen berichtet. Viele Gerichte, von Amts- über Land- bis zu Obergerichten, haben zu Gunsten der Kunden entschieden. Banken haben derartige Gebühren dann zurück zu erstatten, wenn sie als Preisnebenabreden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen waren. 

Versucht der Kunde aber selbst diese Gebühren zurückzuholen, wird er meistens zurückgewiesen. Die Banken behaupten dann, dass die Gebühren dennoch wirksam Vertragsbestandteil geworden wären, weil sie z.B. individuell vereinbart worden seien. Selbst auf anwaltliche Schriftsätze lehnen Banken, so auch die Santander Consumer Bank AG regelmäߟig eine Rückzahlung ab.

In einem aktuellen Verfahren vor dem Amtsgericht Mönchengladbach, 2 C 273/13, hat die Bank nunmehr allerdings noch nicht einmal mehr versucht sich inhaltlich gegen den Anspruch zu verteidigen, sondern ein Anerkenntnis abgegeben. Es bleibt zu hoffen, dass im Sinne der Kunden, auch die außergerichtliche Abwicklungspraxis dahin geändert wird, dass berechtigte Ansprüche nicht länger pauschal abgestritten werden. Da auch bei uns noch einige Verfahren gegen verschiedene Banken gerichtlich und außergerichtlich bearbeitet werden, berichten wir selbstverständlich auch in Zukunft über die weitere Entwicklung.




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