Risikocheck für Ihr Vermögen

30.10.2008  • Bankrecht

Die Bankenkrise hat die privaten Anleger erreicht. Besonders aktuell ist die Frage nach der Sicherheit angelegter Gelder. Vielen Bankkunden ist oft gar nicht bewuߟt was es mit ihrer Anlage auf sich hat und ob ein Totalverlust möglich ist. Leider sind die Empfehlungen der Berater oftmals mehr an ihrem Provisionsinteresse als der Anlagestrategie des Kunden ausgerichtet. In unserer täglichen Praxis mussten wir feststellen, dass Anlegern entgegen ihrem sogar schriftlich festgehaltenen, ausdrücklichen Wunsch nach Sicherheit und Risikobegrenzung Anleihen und Inhaberschuldverschreibungen oder gar Aktien verkauft wurden.

1. Risikofinanzcheck für Privatkunden

Als Kanzlei haben wir uns daher entschieden, als Service einen kostengünstigen Risikocheck ihrer Anlagen anzubieten (siehe 4. Ihr persönlicher Risikofinanzcheck). Im Interesse neuer und alter Mandanten geht es dabei um eine Sichtung des Bestandes auf rechtliche Risiken der Anlage. Dies soll in erster Linie dem Verständnis des Anlegers und der Verhinderung eines Totalverlustes der Anlage dienen. Der Totalausfall wie bei Inhaberschuldverschreibungen kann so in der Zukunft vermieden werden.

2. Risikobewertung

Eine gewissenhafte Risikoeinschätzung muss damit anfangen, dass der Anleger nachvollziehen kann, was er mit seinem Geld erwirbt und welche Risiken hierin stecken. Während die wirtschaftlichen Dimensionen und Folgen einer Anlageentscheidung nur erahnt werden können, kann die rechtliche Bedeutung und damit auch davon abhängig die Sicherheit eines Papiers schon vorab bewertet werden. Gegenwärtig befinden sich auch einzelne pauschale Hinweise auf verschiedene Anlageformen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Bedeutung. Wirkliche Hilfestellung kann dem Anleger aber nur gegeben werden, wenn er versteht, was er nach dem Kauf in Händen hält. Gerade die Pleite der Lehman-Bank hat hier gezeigt, dass Gefahren für Anleger sogar bei vergleichsweise als sicher angesehenen Inhaberschuldverschreibungen auf Groߟunternehmen lauern. Hier gibt es aber auch Hoffnung für Anleger. Bereits vor einigen Monaten hat die Dresdner Bank nämlich, noch bevor die Lehman-Bank überhaupt insolvent wurde, schon einen Schadensersatzanspruch wegen des Wertverlustes von Zertifikaten der Lehman-Bank anerkannt.

3. Rechtzeitige unabhängige Beratung

Um nicht nur im Nachhinein Ansprüche gegen den Anlageberater durchsetzen zu müssen, sollte man sich besser vorher oder zumindest rechtzeitig und insbesondere unabhängig von Provisionsinteressen informieren.

Es muss einem klar sein, dass man als Aktieninhaber einen Unternehmensanteil und partizipiert somit am Erfolg aber eben auch Miߟerfolg, der bis zum Totalverlust gehen kann. Hiergegen gibt es dann auch keine Absicherung eines Einlagesicherungsfonds oder durch den Staat.

Bei der Anlage in Sparguthaben oder Tagesgeldkonten ist auch darauf hinzuweisen, dass der Anleger hier das Risiko der Insolvenz der Bank trägt. Allerdings ist es so, dass in Deutschland durch das Einlagesicherungsgesetz, der Einlagesicherungsfonds der Privatbanken sowie die Sicherung der genossenschaftlichen Banken sowie des Sparkassenverbundes untereinander eine sehr hohe Sicherung gegeben ist. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmung kann es hier zum Beispiel sinnvoll sein, sein Geld auf mehrere Sparkonten zu verteilen, da die gesetzliche Sicherung nur bis zu Einlagen von 20.000,00 € je Bankverbindung greift und davon lediglich 90 % absichert. Wirtschaftlich mag man auch argumentieren, dass Aktienfonds oder Geldmarktfonds sicherer sind als das direkte Aktiengeschäft oder Optionen, rechtlich sind aber auch diese Anlagen nicht absolut sicher.

Sowohl dann, wenn man schon Verluste erlitten hat, also auch zur Prävention und Ąnderung der Anlageentscheidung kann daher nur empfohlen werden, ein Portfolio einmal auch unter rechtlichen Gesichtspunkten auf dessen Sicherheit zu prüfen. Dabei nur auf das Urteil eines Finanzberaters zu vertrauen, der regelmäߟig Provisionen für den Abschluߟ erhält, kann gerade in Zeiten der Krise nicht empfohlen werden.

4. Ihr persönlicher Risikofinanzcheck

Sie möchten, dass wir die Risiken Ihres Vermögens prüfen?
Schicken Sie uns einfach über den Button „€žKostenlose Sofort-E-Mail“
(Stichwort „€žRisikocheck“) eine Nachricht oder rufen Sie uns direkt an:
Tel.: 02161/925940

Nach Rücksprache werden wir dann in einem persönlichen Gespräch, telefonisch oder schriftlich Ihre Anlagen nach dem Totalverlustrisiko, Absicherungen im Falle einer Insolvenz und allgemeinen unternehmerischen Risiken bewerten.

Sie erhalten Ihren Risikocheck in der Regel schon innerhalb eines Werktages, nachdem wir alle relevanten Angaben von Ihnen haben. Diesen Service bieten wir Ihnen für eine Pauschale von 119,00 € inklusive MwSt.

Wir hoffen, damit in Ihrem Interesse wieder Sicherheit und Vertrauen in Ihre Finanz-Anlagen zu bringen.




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