Pferdehaltung und Tierschutz
Die Pferdehaltung ist für viele ein zeitaufwendiges und kostenintensives, aber auch mit vielen Freuden verbundenes Hobby. Leider finden sich viele schwarze Schafe, die ihre Tiere auf völlig verwahrlosten Koppeln halten und sich selbst überlassen. In einer aktuellen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Koblenz, 2 K 1102/07.KO einen besonders gravierenden Fall von Vernachlässigung bis zur Tierquälerei behandelt. Der Halter hatte seine Pferde auf verschlammten Untergrund und nur durch einen Stacheldrahtzaun abgetrennt stehen lassen und nicht für ausreichendes Futter gesorgt. Bei einer weiteren Überprüfung durch den Veterinär war eines der Pferde auf ein Nachbargrundstück ausgebrochen und musste eingefangen werden. Die zuständige Behörde verbrachte die Tiere daraufhin an einen anderen Ort, erließ weitere Anordnungen und stellte dem Eigentümer die Kosten in Rechnung. Dieser akzeptierte Wohl oder Übel die Tierschutzmaßnahmen, wollte aber nicht die entstandenen Kosten für den Abtransport und die Unterbringung tragen.
Das Gericht hielt fest, dass dann wenn die Maßnahmen aus Gründen des Tierschutzes geboten sind und auch nicht angegriffen werden, die Kosten zurückverlangt werden können, da jene letztlich im Interesse des Halters angeordnet worden seien. Diese kann sich also nicht vor seinen Pflichten gegenüber den Tieren entziehen. Hoffentlich trägt diese Entscheidung – wenn nicht aus Einsicht, so doch wegen des Geldbeutels – dazu bei, dass sich derartige Vorfälle nicht wiederholen.
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