Lehman-Bank: Hoffnung für geprellte Anleger

24.10.2008  • Bankrecht

Das Milliardenpaket der Bundesregierung hat an den Börsen nicht das erhoffte Vertrauen geweckt um die Märkte zu beruhigen. Immerhin taucht am Firmament aber ein Hoffungsschimmer für tausende Anleger auf, die ihr Geld auf Anraten von Banken und Finanzberatern in Inhaberschuldverschreibungen und Zertifikate der Lehman- Brothers-Bank investiert haben. In einem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Hamburg hat die Dresdener Bank schon vor einigen Monaten einen Schadensersatzanspruch einer Anlegerin wegen des Kursverlustes von Zertifikaten anerkannt. Auch wenn damit keine Pauschalbewertung vorgenommen werden kann, stützt dies unsere Ansicht, dass sich Anleger erfolgreich gegen Falschberatungen auch im Zusammenhang mit dem Verkauf von Inhaberschuldverschreibungen wehren können. Vielfach wurden diese als absolut sichere Anlage angepriesen ohne auf das bestehende Totalverlustrisiko hinzuweisen. Diese Inhaberschuldverschreibungen unterliegen auch keiner weitergehenden Absicherung, wie dem Einlagensicherungsfonds und dürften auch in Zukunft nicht vom Hilfspaket der Regierung oder der „Staatsgarantie“ der Kanzlerin umfasst sein, dessen Bedeutung ohnehin unklar bleibt.

Eine Prüfung bietet sich darüber hinaus auch bei anderen Anlagen an, da die Gefahr weiterer Pleiten und Verluste nicht absehbar ist.

Um seiner Rechte nicht verlustig zu gehen kann daher nur eine kurzfristige Prüfung empfohlen werden. Pauschale Urteile verbieten sich aufgrund der Komplexität der Materie, doch kann man als Leitlinie ausgeben, dass dann Regressansprüche wahrscheinlich sind, wenn der Berater die Anlagestrategie und das Sicherheitsbedürfnis des Anlegers gar nicht erfragt hat oder diesen eindeutig zuwider handelte.




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