Kürzung des Kindesunterhaltes im April 2009 wegen Kindergeldsonderzahlung

25.03.2009  • Familienrecht / Mönchengladbach

Kindergeldanspruchsberechtigte erhalten im April 2009 für jedes Kind 100 Euro Sonderzahlung. Da das Kindergeld nach dem Kindergeldgesetz beiden Elternteilen zusteht kann der jeweilige Unterhaltsverpflichtete im April von seinem zu zahlenden Kindesunterhalt 50 Euro pro Kind abziehen.




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