Kündigung der Prämiensparverträge durch die Sparkasse Krefeld wirksam?!

19.06.2020  • Allgemein

Die Sparkasse Krefeld hat wohl rund 12.500 Prämiensparverträge gekündigt. Einzelnen Sparer droht so der Verlust von bis zu 30.000 € in den nächsten Jahren. Wir halten dies für rechtswidrig, obwohl sich die Bank auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs beruht.

Die Sparkasse Krefeld hat im März dieses Jahres in einem großen Schwung zahlreiche Prämiensparverträge, welche teilweise noch aus dem letzten Jahrtausend stammen gekündigt. Medienberichten zufolge soll es sich um rund 12.500 Konten handeln. Hintergrund sind hohe Bonuszahlungen in Höhe der Hälfte der monatlichen Einlage. Bei einem Betrag von 500,00 € muss die Sparkasse daher 250,00 € zuschießen. Betriebswirtschaftlich kann man die Entscheidung zur Kündigung vielleicht nachvollziehen. Aus Sicht der Kunden ist dies nach jahrzehntelanger Partnerschaft aber sicher ein heftiger Vertrauensverlust und in rechtlicher Hinsicht zumindest fraglich. Weiter hört man, dass es eine gut vierstellige Zahl von Widersprüchen gegen die Kündigung gibt.

  1. Die Ausgangslage

Zahlreiche Banken und Sparkassen haben Ihre Kunden mit langfristigen Sparverträgen binden wollen. Gegen eine monatliche Zahlung erhielten diese eine regelmäßige Verzinsung und ab einer bestimmten Laufzeit einen stetig anwachsenden Bonus. Im konkreten Fall wurde dann ab dem 15. Jahr die Bonusstufe von 50% der Einzahlung erreicht. Als Laufzeit waren regelmäßig „max. 30 Jahre“ oder ein konkretes Datum „spätestens“ dreißig Jahre nach Vertragsschluss genannt. Im Gegenzug konnten die Sparer nicht über die Gelder verfügen. Zuletzt waren die variablen Zinsen auf das Guthaben zwar praktisch nicht messbar, aber die Bonuszahlungen natürlich noch immer attraktiv. Die Sparkasse Krefeld hat nun die Verträge gekündigt und sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs bezogen und als wichtigen Grund das niedrige – oder sogar negative – Zinsumfeld herangezogen. Damit werden ab Juli 2020 keine Raten mehr entgegengenommen und insbesondere keine Boni mehr gezahlt.

2. Begründung

Richtig ist, dass das Zinsumfeld deutlich schlechter ist als bei Abschluss der Verträge. Allerdings herrscht dieser Umstand nun schon längere Zeit und man kann die Frage stellen, ob dies jetzt noch einen besonderen Grund darstellt.

Noch kritischer ist allerdings, ob die Entscheidung des Bundesgerichtshofs überhaupt übertragbar ist. In dem dortigen Vertrag war eine flexible Laufzeit vereinbart. Weiter galt eine Zinsstaffel, welche nach dem 15. Jahr mit einem Bonus von 50% endete.

Im Ergebnis entschied das Gericht, dass Verträge ohne feste Laufzeit nach der einschlägigen Bestimmung des § 26 der Geschäftsbedingungen kündbar sind. Zwar wäre ein Kündigungsrecht innerhalb der Bonusstaffel ausgeschlossen, danach aber entstanden, weil eine weitere Befristung nicht vorlag. Diesen Umstand sieht auch die Sparkasse Krefeld als erfüllt an.

3. Der Unterschied

Zwei Unterschiede sind jedenfalls aber erkennbar:

Zum einen lautet die Passage in der Bonusstaffel bei der Sparkasse, dass „ab“ dem 15. Jahr ein entsprechender Bonus zu zahlen sei. Noch erheblicher ist allerdings, dass dort eine maximale Laufzeit oder sogar ein konkretes Datum genannt war. Anders als beim Bundesgerichtshof war somit die Laufzeit nicht als rein flexibel und unbefristet beschrieben, sondern genauer eingegrenzt. Sieht man sich den Vertrag dann weiter an wird deutlich, dass die unmittelbaren Kündigungs- und Beendigungsgründe allein von einem Verhalten des Kunden abhängig sind. Es gibt daher gute Gründe dafür den rechtlichen Schluss zu ziehen, dass die Bank aus eigenem Antrieb den Vertrag nicht kündigen kann.

4. Die Rechtslage

Zugestehen muss man, dass die rechtliche Bewertung nicht ganz eindeutig ist. Durch die Verwendung der der Begriffe einer „maximalen“ Laufzeit und einer Beendigung „spätestens zum“ bleibt ein juristischer Interpretationsspielraum. Nach hiesiger Einschätzung sind die Risiken der Sparkasse aber mindestens so hoch wie die der Sparer.

5. Die Folgen

Aktuell werden Widersprüche der Kunden zurückgewiesen. Eine Rückmeldung auf die hiesigen Anwaltsschreiben liegt noch nicht vor. Man hat den Eindruck, dass auf Zeit gespielt wird und noch die richtige Strategie gefunden werden soll. Sollte die Sparkasse bei der Haltung bleiben, dass die Kündigung wirksam ist, müssten die Sparer ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Eventuell bietet sich aber auch eine Musterfeststellungsklage zu der Frage der Wirksamkeit der Kündigung an, die zB von der Verbraucherzentrale eingeleitet werden könnte. Bei der gegebenen Sachlage sollte aber nicht vorschnell auf die Weiterverfolgung der Ansprüche verzichtet werden. Bei Restlaufzeiten von über zehn Jahren können durchaus Boni von 30.000,00 € erzielt werden.

Wir beraten Sie gerne zu den konkreten weiteren Schritten. Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben sollte diese regelmäßig auch für die Kosten einstehen.




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