Keine Gebühren für Rücklastschrift
Mandantenfrage: » Darf meine Bank mir Gebühren berechnen, wenn eine Lastschrift auf meinem Konto mangels Deckung zurückgebucht wird (sog. Rück-Lastschrift)?
Grundsätzlich darf eine Bank keine Entgeltklausel vereinbaren, bei der die Rückgabe von Lastschriften im Wege eines pauschalierten Schadenersatzes vom Kunden verlangt ist. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach eine solche Klausel für unwirksam gehalten (bspw. BGH-Urteil vom 8. März 2005, Az. XI ZR 154/04). Wegen der Besonderheiten des Lastschriftverkehrs wird die Berechtigung einer Lastschrift nicht geprüft; dies darf keine negativen Folgen für den Bankkunden haben, so dass die eigene Bank für eine Rücklastschrift keine Gebühren oder Schadenersatz berechnen darf.
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