Justizministerium veröffentlicht neue Musterbelehrung
Bereits vor Jahren machten es Gründe des Verbraucherschutzes notwendig besondere Widerrufsfristen einzuräumen. Auf diese musste der Unternehmer dann auch ordnungsgemäß hinweisen, da der Verbraucher sonst noch nach Monaten den Vertrag rückabwickeln konnte. Das Gewirr der unterschiedelichen Regeln machte es aber fast unmöglich eine gerichtsfeste Belehrung zu erstellen, so dass das Justizministerium sich gezwungen sah eine Musterbelehrung zu veröffentlichen um auch den Unternehmern eine hinreichende Rechtssicherheit bieten zu können. Schon nach relativ kurzer Zeit wurde allerdings klar, dass diese praktisch vom Gesetzgeber selbst verabschiedete Belehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. So entstand ein Zustand der für die beteiligten Kreise nicht zufriedenstellend war.
Mit Wirkung zum 1. April 2008 hat das Justizministerium nun eine neue Musterbelehrung im Bundesgesetzblatt – Jahrgang 2008 Teil I Nr. 8, S. 292ff. – herausgebracht. Für eine Bewertung ist es sicherlich noch zu früh, doch bleibt zu hoffen, dass diese der Überprüfung standhält. Gerade Unternehmern kann nur geraten werden ihre alten Belehrungen an diesem neuen Maßstab zu messen und nötigenfalls überarbeiten zulassen, um kostentreibende Streitigkeiten im Nachhinein zu verhindern.
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