Hoffnung für Anleger der Kaupthing-Bank

05.11.2008  • Bankrecht

Nachdem die isländische Finanzaufsicht zum 30. Oktober 2008 den Einlagensicherungsfall bezüglich der Kaupthing-Bank erklärt hat, können auch deutsche Anleger ihre Ansprüche in Island anmelden. Geschützt sind Einlagen bis 20.887 Euro. Die Erstattung ist aber an die form- und fristgerechte Geltendmachung geknüpft. Bei Geltung einer Zwei-Monats-Frist dürften Ansprüche noch bis zum 30.12.2008 eingereicht werden können. Wir raten allerdings keine weitere Zeit mehr verstreichen zu lassen, da der isländische Sicherungsfonds möglicherweise nicht ausreicht um alle Ansprüche zu bedienen.

Bei der Ausfüllung der englischsprachigen Papiere helfen wir gerne und beraten bezüglich weitergehender Ansprüche für solche Einlagen, die nicht geschützt sind, weil sie zum Beispiel über der Garantiesumme liegen.




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