Härtefallscheidung und Verwirkung des Unterhaltes

07.02.2008  • Familienrecht

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 1.3.2007, Az: 514 F 6920/06, entschieden, daߟ der einmalige Geschlechtsverkehr der Ehefrau mit einem ihr bis dahin unbekannten Mann im Hinblick auf des hohe Aids-Risiko sowie eine möglicherweise durch den Geschlechtsverkehr begründete Schwangerschaft eine Härtefallscheidung (Scheidung vor Ablauf der Trennungsjahres) rechtfertigen kann.

Desweiteren wurde durch das Amtsgericht München in einem am gleichen Tage ergangenen Beschluߟ, der den von der Ehefrau gestellten Antrag auf Erlaߟ einer einstweiligen Anordnung wegen Trennungsunterhaltes betraf, der Anspruch auf Trennungsunterhalt zurückgewiesen. Hierzu führte das Amtsgericht aus, daߟ der Anspruch auf Trennungsunterhalt auch unter Berücksichtigung der Wahrung der Kindesbelange als verwirkt anzusehen sei.

Wegen der tödlichen Risiken, die im Hinblick auf das Aids-Risiko durch den Geschlechtsverkehr mit einem der Ehefrau bis dahin unbekannten Mann gegeben seien und aufgrund der Tatsache, daߟ die Ehefrau nach ihren Behauptungen noch am gleichen Tage auch mit ihrem Ehemann Geschlechtsverkehr gehabt habe, habe die Ehefrau ein offensichtlich schwerwiegendes Fehlverhalten begangen, welches zu einer vollständigen Verwirkung des Anspruches auf Trennungsunterhalt führe.




Weitere Artikel des Autors:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, welche nicht unbedingt der Auffassung der SWPMG entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.