Gute Aussichten auf Rückgewähr der Bearbeitungsgebühren von der Santander Consumer Bank AG

05.06.2013  • Allgemein

Wir haben in diesem Blog in der Vergangenheit schon häufiger über die Rückforderung von Bankgebühren berichtet. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechungstendenz bestehen für Bankkunden gute Aussichten, die Kosten für die Bearbeitung von Darlehensverträgen zurück zu erhalten. Allgemein werden diese überwiegend als sogenannte Preisnebenabreden behandelt, die grundsätzlich wie allgemeine Geschäftsbedingungen zu bewerten und in vielen Fällen unwirksam sind. Kurz gesagt ist es so, dass zahlreiche Gerichte zu Lasten der betroffenen Banken und zu Gunsten der Kunden entschieden haben, was wir sehr begrüߟen. Auch wir haben für unsere Mandanten schon in zahlreichen Fällen Klagen eingereicht und positive Ergebnisse erzielt. Hinweisen möchten wir vor allen Dingen auf die aktuelle „Vor-Ort-Rechtsprechung“. Wie uns zugeleitet wurde, hat das zuständige Amtsgericht zu Lasten der Santander Consumer Bank AG mit Sitz in Mönchengladbach aktuell ein Anerkenntnisurteil unter dem 17.05.2013 erlassen. Eine komplette Urteilsabschrift liegt uns noch nicht vor, doch ergibt sich, dass die Santander Bank offensichtlich eingesehen hat, dass sie die Bearbeitungsgebühren zurückzuzahlen hat.

Auch wenn die Details noch konkret zu klären sind, stehen die Chancen für die Kunden daher günstig, die Gebühren zurück zu erhalten, was sich auch mit unseren Erfahrungen deckt.




Weitere Artikel des Autors:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, welche nicht unbedingt der Auffassung der SWPMG entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.