Fehlerhafte Kündigung

19.05.2012  • Allgemein / Arbeitsrecht / Ihr gutes Recht

Eine fehlerhafte Kündigung kann für den Arbeitgeber teuer werden.
Unter Umständen müssen Sie nämlich den Lohn nachzahlen, obwohl der Arbeitnehmer gar nicht mehr gearbeitet hat. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn er innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage erhoben hat und sich herausgestellt hat, dass die Kündigung tatsächlich nicht wirksam war. Zum Beispiel wegen Formfehlern oder weil tatsächlich kein Kündigungsgrund vorlag. Dann müssen Sie den Arbeitnehmer weiter beschäftigen. In den meis­ten Fällen wird für diesen Fall ein Vergleich geschlossen, der das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beendet. Eine anwaltliche Beratung vor der Kündigung ist auf jeden Fall günstiger als ein verlorener Kündigungsschutzprozess.




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