Einlagensicherung umfasst keine Zinsen

08.06.2009  • Allgemein / Bankrecht

Die Einlagensicherung umfasst keine Zinsen.

Nicht unerheblich ist neben der Sicherung des Kapitals im Sicherungsfall auch die Frage nach dem Schutz von Zinsen. Gerade bei Tages- und Festgeldzinsen von über 5 Prozent kann es hier auch innerhalb eines Jahres um erhebliche Beträge gehen. Bei langfristigen Festgeldanlagen sollte man deshalb auf eine wenigstens jährliche Zinsausschüttung achten. Steuerlich mag es von Vorteil sein, wenn die Zinsen erst nach Ablauf der Anlage auf einmal gutgeschrieben werden, um dann von einem niedrigeren Steuersatz oder höheren Freibeträgen zu profitieren. Wenn aber kurz vor Ablauf einer zehnjährigen Festgeld­anlage der Sicherungsfall eintritt und die Zinsen bis dahin angesammelt wurden, geht der Anleger leer aus.




Weitere Artikel des Autors:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, welche nicht unbedingt der Auffassung der SWPMG entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.