Einlagensicherung gilt nicht für alle Banken
Der umfassende Schutz durch die gesetzliche und freiwillige Einlagensicherung gilt nicht für alle Banken.
Große Banken, Sparkassen oder auch Genossenschaftsbanken haben verschiedene Systeme zur Anlegersicherung geschaffen. Einige kleinere Privatbanken allerdings unterfallen keiner besonderen Sicherung. Hier greifen nur die gesetzlichen Vorgaben: Nach § 4 EAEG sind Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu einem Betrag von 20.000 € zu 90 Prozent gedeckt. Tritt bei einer solchen Bank der Sicherungsfall ein, hat jeder Anleger daher einen Verlust von 10 Prozent. Gelder über 20.000 € sind insgesamt verloren.
Bei anderen, freiwilligen Sicherungssystem ist zudem zu beachten, dass hier meist ein Anspruch gegen einen Dritten, zum Beispiel einem Sicherungsfonds besteht.
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