Einlagensicherung gilt nicht für alle Banken

08.06.2009  • Allgemein / Bankrecht

Der umfassende Schutz durch die gesetzliche und freiwillige Einlagensicherung gilt nicht für alle Banken.

Große Banken, Sparkassen oder auch Genossenschaftsbanken ha­ben ver­schiedene Systeme zur Anlegersicherung geschaffen. Einige kleinere Privatbanken allerdings unterfallen kei­ner besonderen Sicherung. Hier greifen nur die gesetzlichen Vorgaben: Nach § 4 EAEG sind Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis zu einem Betrag von 20.000 € zu 90 Prozent gedeckt. Tritt bei einer solchen Bank der Sicherungsfall ein, hat jeder Anleger daher einen Verlust von 10 Prozent. Gelder über 20.000 € sind insgesamt verloren.

Bei anderen, freiwilligen Sicherungssystem ist zudem zu beachten, dass hier meist ein Anspruch gegen einen Dritten, zum Beispiel einem Sicherungsfonds besteht.




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