Einlagensicherung für ausländische Banken

08.06.2009  • Allgemein / Bankrecht

Niederlassungen ausländischer Banken fallen nicht unter die deutsche Einlagensicherung.

Einige ausländische Banken haben mittlerweile nicht nur deutsche Kunden, sondern auch Niederlassungen in Deutsch­land. Neben der Vereinfachung der internen Abwicklung soll dies bei den Anlegern ein größeres Vertrauen schaffen, weil auch die Kommunikation  einfacher ist als mit einem  englischsprachigen Handelsplatz im Ausland. Bei der Frage nach der Sicherheit der Anlagen ist aber zu beachten, dass diese reinen Niederlassungen – anders als eigenständige Tochtergesellschaften in Deutschland – nicht unter die der Deutschen Einlagensicherung und wohl auch nicht unter die „Staatsgarantie“ fallen. Das muss nicht heißen, dass eine Anlage dort nicht sicher ist, aber im Einzelfall ergeben sich erhebliche Unterschiede.




Weitere Artikel des Autors:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, welche nicht unbedingt der Auffassung der SWPMG entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.