Deutsche Bank erstattet Bearbeitungsgebühren
Viele Banken haben sich lange und mit ausführlichen Schriftsätzen gegen die Erstattung von Bearbeitungsgebühren gewehrt. Besonders engagiert war die Deutsche Bank. Über fünfzig Seiten inhaltlicher Begründung, rund vierzig Anlagen mit weit über hundert Seiten Inhalt sollten darlegen, dass die Erhebung der Gebühren rechtmäßig war. Letztlich waren all die umfangreichen Rechtfertigungsversuche für die Inrechnungstellung von Leistungen im Eigeninteresse aber vergeblich. Vor dem Hintergrund der nunmehr gefestigten und vom BGH endgültig bestätigten Rechtsprechung, wurde die Bearbeitungsgebühr zurückgezahlt; selbstverständlich geschah dies „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“. Für unseren Mandanten bedeutet dies aber so oder so, dass nun nach über zwei Jahren die Gebühren zuzüglich Zinsen, sowie alle Kosten von der Bank übernommen werden.
Auch wenn man in Anbetracht des schieren Umfanges der Schriftsätze manchmal zu verzagen drohte: Es lohnt sich hartnäckig zu bleiben!
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