Bußgeldbescheid vom Jobcenter erhalten?

18.02.2022  • Mönchengladbach / Sozialrecht

Hartz IV-Empfänger leben häufig am Existenzminimum. Dürfen gegen sie trotzdem eine Geldstrafe oder ein Bußgeld verhängt werden? Was kann der Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid tun?

Was bedeutet Ordnungswidrigkeit?

Die Bußgeldvorschriften orientieren sich nach §§ 63 SGB II i.V.m. §§ 65 ff. OWiG. Ordnungswidrig handelt jemand, wer vorsätzlich oder fahrlässig u.a. eine Auskunft, Angabe oder Änderung in den Verhältnissen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dem Jobcenter mitteilt.

Was droht mir bei einer Ordnungswidrigkeit?

Je nach Schadenshöhe kann das Jobcenter eine Verwarnung (mit oder ohne Verwarnungsgeld bis zu 55,00 €) oder ein Bußgeld (bis zu 5.000 €) verhängen. Sollte im weiteren Verlauf der Verdacht einer Straftat nach dem StGB aufkommen, so kann der Sachverhalt an die zuständige Staatsanwaltschaft bzw. an andere Behörden zur weiteren Ermittlung und Bearbeitung abgegeben werden.

Werde ich vorher angehört?

Vor Verhängung eines Verwarnungsgeldes oder eines Bußgeldes können Sie sich im Rahmen einer Anhörung zu dem bestehenden Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit äußern oder den Vorwurf bestätigen bzw. entkräften.

Tipp: Zum Zeitpunkt der Anhörung anwaltlich beraten lassen und ggf. vorher Akteneinsicht beim Jobcenter beantragen.

Was kann ich gegen einen Bußgeldbescheid machen?

Sollte das Jobcenter im Anschluss an die Anhörung eine negative Entscheidung (Bußgeldbescheid) gem. §§ 63 ff. SGB II i.V.m. §§ 65 ff. OWiG treffen, so kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen nach seiner Zustellung Einspruch eingelegt und begründet werden. Sie können aber auch die Begründung des Einspruchs sowie die damit verbundenen Nachweise und Beweismittel zu Ihrer Entlastung auch nach der förmlichen Einlegung des Einspruchs vorbringen bzw. nachreichen.

Tipp: Vor der Abgabe der Einspruchsbegründung Akteneinsicht beim Jobcenter beantragen.

Was kann ich machen, wenn ich die Einspruchsfrist verpasst habe?

Wird nicht rechtzeitig Einspruch erhoben, so wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Ein verspäteter Einspruch wird verworfen, wenn keine nachvollziehbaren Gründe (z.B. Urlaub, Krankenhausaufenthalt) vorgetragen bzw. glaubhaft gemacht werden. In so einem Fall kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt werden. Hierbei sollten Sie aber nicht lange warten, sondern unverzüglich handeln.

Was passiert nach dem Einspruch?

Wenn der Einspruch erfolgreich ist, so wird der Bußgeldbescheid aufgehoben und Sie müssen kein Bußgeld an das Jobcenter zahlen. Andernfalls wird der Bußgeldbescheid an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Von dort aus geht das Verfahren weiter.

Was kann ich machen, wenn ich das Bußgeld nicht auf einmal zahlen kann?

Wenn Sie aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen den Gesamtbetrag aus dem Bußgeldbescheid nicht zahlen können, so können Sie mit dem Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit zur Vermeidung von Vollstreckungsmaßnahmen Ratenzahlung und Stundung beantragen.

Praxis-Tipp:

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid oder eine Anhörung wegen Verdachts einer Ordnungswidrigkeit bekommen haben sollten, so sollten Sie nicht lange zögern und unverzüglich einen Rechtsanwalt um Rat fragen.

Bei Vorlage eines sog. Beratungshilfescheins müssen Sie keine Beratungskosten für den Rechtsanwalt zahlen, sondern lediglich eine Gebühr von 15,00 €. Bitte beachten Sie, dass der Beratungshilfeschein nicht die Kosten der anwaltlichen Vertretung deckt. Aber möglicherweise übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten.

Bei Fragen oder Anmerkungen können Sie sich gerne an uns wenden!




Weitere Artikel des Autors:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, welche nicht unbedingt der Auffassung der SWPMG entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.