Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherrechte bei Bearbeitungsgebühren

29.10.2014  • Bankrecht

In zwei Entscheidungen vom 28.10.2014 hat der BGH entschieden, dass Bearbeitungsgebühren für Darlehen auch noch für Altverträge aus dem Jahr 2004 zurückverlangt werden können: Zur Pressemitteilung

Das höchste deutsche Zivilgericht vertritt damit eine besonders verbraucherfreundliche Linie. Zuvor war es den Kunden lange Zeit nicht zumutbar, eine Klage auf Rückzahlung der Gebühren zu erheben. Erst seit 2011 hätte es danach nahegelegen, Ansprüche auf Rückzahlung gegen eine Bank geltend zu machen.

Was ist die praktische Konsequenz?

Für alle Verträge ab 2004 gilt eine stichtagsabhängige zehnjährige Verjährung. Das heißt, wer einen Vertrag am 31.10.2004 abgeschlossen hat, muss bis zum 31.10.2014 zum Beispiel eine Klage oder Mahnbescheid einreichen. Ein einfaches Anschreiben an die Bank genügt in diesen Fällen nicht! Es gibt auch keine Karenzzeit bis zum Ende des Jahres.

Für Fälle ab 2005 ist zudem zu beachten, dass im Jahre 2011 eine kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist begann, die zum Ende des Jahres abläuft. Für diese Verträge – von 2005 bis 2011 – müssen daher bis zum 31.12.2014 verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden.

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zu diesem Thema weiter.

 




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