Beschluss zur Herausgabe von IP-Adressen wegen Online-Streaming aufgehoben

28.01.2014  • Inkasso

Das Landgericht Köln hat in vier Beschwerdeverfahren gegen die Herausgabe von IP-Adressen wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen durch Nutzung des Online-Angebots von Redtube stattgegeben. Danach begründen die Vorwürfe der The Archive AG keine Rechtsverletzung, wenn Bildmaterial lediglich per Internetstreaming angesehen wird.

Dies deckt sich mit unserer bisherigen Einschätzung. Einige Anzeichen deuten auch daraufhin, dass nicht genau zwischen dem kompletten Download und Upload und dem bloߟen Streaming eines Signals unterschieden wurde. Urheberrechtsverletzend  ist regelmäߟig lediglich die Vervielfältigung und (massenfache) Weitergabe von geschützten Inhalten und nicht der bloߟe Konsum.

Interessant dürfte sein, ob sich die Nutzer nun massiv gegen die Abmahnungen zur Wehr setzen und eventuell sogar selbst Schadensersatzansprüche stellen oder zumindest gegen die Herausgabe ihrer Daten zu Felde ziehen. Noch gilt es hier aber abzuwarten, da der Rechteinhaber gegen diese Entscheidungen noch Rechtsmittel einlegen kann.

i.a.K.: LG Köln sieht in Online-Streaming keinen Urheberrechtsverstoߟ




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