Alter Wein in neuen Schläuchen – Von der Bearbeitungsgebühr zum Individualbeitrag

26.09.2014  • Bankrecht / Pressemitteilungen

Noch bevor der Bundesgerichtshof den Einbehalt von Bearbeitungsgebühren in allgemeinen Geschäftsgebühren für unzulässig erklärt hat, war zahlreichen Kreditinstituten klar geworden, dass ein großes Regressrisiko besteht. Deshalb wurde teilweise auf die unmittelbare Ausweisung der Gebühren verzichtet und diese Kosten zum Beispiel in den Zinsen eingepreist.

Manche Kreditinstitute versuchen aber weiterhin diese Kosten geltend zu machen. Da die – im Grundsatz zutreffende – Bezeichnung als Bearbeitungsgebühr problematisch geworden war, wurden originelle Wortneuschöpfungen kreiert, um deutlich zu machen, dass es sich um ein besonderes auf den jeweiligen Kunden zugeschnittenes Entgelt handelt. Im Ergebnis wurde die Bezeichnung „einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag“ gefunden. Damit soll suggeriert werden, dass einmal zu Beginn des Vertrags ein spezielles Entgelt zu zahlen ist, das unabhängig von der Bearbeitung anfällt. Beachtenswert ist, dass dieser Begriff in einem ansonsten unveränderten Formular an der Stelle eingetragen ist, an der bis dahin die Bearbeitungsgebühr eingetragen wurde. Natürlich geht es darum die Rechtsprechung zu diesem Thema auszuhebeln. Kann dies aber erfolgreich sein? Nach unserer Prüfung wird der betroffenen Bank damit nicht geholfen. Entscheidend ist nicht die Umschreibung, sondern der tatsächliche rechtliche Inhalt. Danach ist es noch immer so, dass dem Kunden diese Kosten nicht näher erklärt, sondern schlichtweg vorgegeben werden. Auch ist nicht ersichtlich wofür dieser Betrag tatsächlich zu zahlen ist, wenn nicht für Aufwendungen der Bank selbst.

Auch in diesem Fall bleibt es daher dabei, dass die Kunden diese Kosten genauso wie Bearbeitungsgebühren zurückverlangen können. Die bloße Namensänderung kann am rechtswidrigen Inhalt nach unserer Einschätzung nichts ändern.

 

Abschließend möchte ich noch auf einen Artikel auf Spiegel-Online zu dem Thema verweisen:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/kreditgebuehren-banken-ignorieren-bgh-urteil-der-kostenerstattung-a-989301.html




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