Abschlussgebühren für Kreditkonten sind unzulässig

28.05.2008  • Bankrecht / Vertragsrecht

Seit Mitte der achtziger Jahre versucht das Banken- und Sparkassengewerbe dem Kunden für vermeintlich zusätzliche Dienstleistungen Gebühren aufzuerlegen. Diese Bankentgelte wurden zum Beispiel für Nachforschungsaufträge, Kartensperrungen oder Kontenauflösungen verlangt. Regelmäߟig handelte es sich um im Einzelnen zwar ärgerliche Beträge, aber nicht um solche Summen, die dazu führten, dass die Kunden massiv hiergegen vorgingen. Dennoch kam es verschiedentlich zu Prozessen aus denen sich eine einheitliche Linie ableiten lieߟ:
Eine Berechnung gesonderter Entgelte ist nur dann zulässig, wenn damit eine besondere Dienstleistung verbunden ist, die der Bank nicht schon zur Erfüllung eigener, insbesondere gesetzlicher Verpflichtungen auferlegt ist. Dass die Abgrenzung schwierig ist belegen die Beispiele aus der Rechtsprechung, denn zum einen wurde ein Entgelt für die Abhebung am Schalter als unzulässig angesehen, aber für die Auszahlung am Automaten als berechtigt anerkannt(wobei diese ältere Entscheidung nicht mehr aktuell sein dürfte).

Ein besonders aktuelles und auch finanziell erhebliches Problem stellen die sogenannten Abschlussgebühren bei Kredit- insbesondere Bausparverträgen dar. Hier behalten die Banken und Bausparkassen regelmäߟig 1% der Darlehenssumme pauschal ein, was bei den üblichen Volumen im sechsstelligen Bereich inklusive Zinsen schnell zu Beträgen von 1.000,00 bis weit über 10.000,00 € führen kann, die dem Sparer oder Kreditnehmer entgehen und bei ohnehin knapper Kasse den einen oder anderen Wunsch scheitern lassen.

Auch wenn hierzu noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung besteht, hat der Vorsitzende des 11. Zivilsenats, der sogenannte „Bankensenat“, des Bundesgerichthofs, Dr. Gerd Nobbe, in einem Aufsatz nun eindeutig festgestellt, dass ein solches Abschlussentgelt, da es regelmäߟig lediglich eine Provision darstellt, zumindest in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig ist und zurück gefordert werden kann.

Dieses Thema wurde auch bereits von den Medien – Frontal21 – aufgegriffen, und hat zu entsprechenden Reaktionen der Kreditwirtschaft geführt.

Aufgrund der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung kann daher nur empfohlen werden Kredite und Bausparverträge auf derartige „Abschlussgebühren“ zu überprüfen. Dadurch können auch noch nach Jahren deutliche Rückzahlungen erreicht werden, die jedem Bauherrn und Erwerber bei der Finanzierung helfen.




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