Einmaliger laufzeitunabhängiger Individualbeitrag: TARGOBANK zieht Revision zurück!

18.11.2016  • Bankrecht / Pressemitteilungen

Zum Beginn der Weihnachtszeit können wir unseren Mandanten, aber vielleicht auch vielen Menschen bundesweit, ein Geschenk der besonderen Art machen: Die TARGOBANK hat wenige Tage vorm Verhandlungstermin beim Bundesgerichtshof die Revision gegen eine Verurteilung auf Rückzahlung von „Bearbeitungsgebühren“ zurückgenommen. Für unsere Mandanten bedeutet dies einen Geldsegen von rund 2.000,00 € und für viele andere Kunden die Hoffnung auf eine Rückzahlung.

Bekanntermaßen hat der BGH die Veranschlagung von Bearbeitungsgebühren ohne besondere Gegenleistung schon vor Jahren als unwirksam angesehen. Während die meisten Banken diese Entscheidung akzeptierten, entwickelte die TARGOBANK ein scheinbar geschicktes Instrument zur Kosteneintreibung: Den „einmaligen laufzeitunabhängigen Individualbeitrag“.

Dieser wurde als besondere Dienstleistung verkauft, bei der den Kunden gewisse Gestaltungsmöglichkeiten gegen Zahlung eines Aufschlages – ungefähr in Höhe der Bearbeitungsgebühr – eröffnet wurden. Der Clou war, dass formal die Möglichkeit bestand, den Vertrag auch ohne diese Möglichkeit abzuschließen. Nach unserer Erfahrung wurde dies den Kunden allerdings nicht ausreichend erklärt, so dass eine wirkliche Wahlmöglichkeit nicht eröffnet wurde.

In zwei Instanzen – vor dem Amts- und Landgericht Mönchengladbach – war es uns gelungen, eine Verurteilung der TARGOBANK zu erreichen. Vor dem BGH hatte die TARGOBANK versucht, die Verurteilung aufzuheben; kurz vor dem Termin hat sie die Revision nun zurückgenommen. Man kann nur annehmen, dass sie Angst vor einer endgültigen Verurteilung hat und kurz vorm Jahreswechsel keine Flut neuer Klagen produzieren wollte.

Wer jetzt nichts verschenken will und Verträge zumindest aus 2013 hat, sollte bis zum Jahresende handeln. Für notwendige Schritte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wichtig ist auch, dass bei der regelmäßigen Praxis einiger Gerichte, z.B. in Mönchengladbach, auch ältere Verträge noch zu Erstattungen führen können, da die Gebühren erst mit den einzelnen Raten zurück geführt werden könnten.

 




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