Im Fall der Fälle auf Nummer sicher.

Rechtsberatung in allen verkehrsrechtlichen Fragen

Rushhour, schlechtes Wetter, unübersichtliche Kreuzungen – um in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, reicht manchmal schon der Bruchteil einer Sekunde.

Wissen Sie, wie Sie sich verhalten sollen, wenn der Unfallgegner auf Sie einredet und die Polizei gerufen wird? Niemand kann Sie zwingen, sofort und ohne Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt zu handeln.

Holen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Rat unserer Fachabteilung für Verkehrsrecht ein. Mit unserem Fachwissen minimieren Sie das Risiko einer Fehleinschätzung.

Aber auch beim Fahrzeugkauf unterstützen wir Sie gerne, wenn sich der Neuwagen als Montagsauto oder der Gebrauchte als Unfallwagen herausstellt.

Für eine effektive Vertretung in den weitläufigen Bereichen des Verkehrsrechts übernehmen wir die komplette Abwicklung bis hin zur Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung, den behandelnden Ärzten, den involvierten Behörden, den Gutachtern und weiteren Beteiligten an, um Sie möglichst zu entlasten.

Übliche Angelegenheiten, die das Verkehrsrecht betreffen

  • Juristische Beratung zum Verhalten im Falle eines Unfalls
  • Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherung, Ärzten, Behörden und Gutachtern
  • Unterstützung bei der Regulierung von Verkehrsunfällen
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Vorgehen gegen Bußgeldbescheide oder drohende Fahrverbote
  • Verkehrsstrafrechtliche Tatbestände, wie z.B. Fahrerflucht
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Fahrzeugkauf (z.B. Unfallwagen)

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.